Ermittler können nicht Internetleitung überwachen

Auch wenn ein Verbrechen aufgeklärt werden soll, dürfen Ermittler nicht über Internet-Telefonie geführte Gespräche abhören. Die Überwachung der Internetleitung verletze die Grundrechte, so die Erklärung des Landgerichts in Hamburg. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Fall zur Überführung eines Straftäters nach der Genehmigung für die Telefonüberwachung festgestellt, dass der Verdächtige über VoIP kommuniziert. Die Überwachung dieser Gespräche blieb den Ermittlern allerdings verwehrt. Dieser konkrete Fall zeigt, dass das Gesetz zur Zeiten der Internet-Telefonie an seine Grenzen stößt. Ob es zu Änderungen des Gesetzes kommt, bleibt jedoch abzuwarten.

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